Die Schuldenbremse ist eine Regelung in Deutschland, die in der Verfassung verankert ist und darauf abzielt, die Staatsverschuldung zu begrenzen. Sie wurde im Rahmen der Föderalismusreform II im Jahr 2009 eingeführt und ist seit 2011 verbindlich.
Die deutsche Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund, die Länder und die Kommunen grundsätzlich keine strukturellen Defizite mehr machen dürfen. Das strukturelle Defizit ist der Teil des Haushaltsdefizits, der auch bei konjunktureller Normalität zu erwarten ist.
Die Schuldenbremse legt fest, dass ab dem Jahr 2016 das strukturelle Haushaltsdefizit des Bundes höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen darf. Für die Länder gilt eine ähnliche Regelung, die sich jedoch je nach Bundesland unterscheiden kann. Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Länder bis zum Jahr 2020 ein strukturelles Defizit von höchstens 0,5 Prozent des BIP haben dürfen.
Die Schuldenbremse hat das Ziel, den Schuldenstand des Staates langfristig zu senken und nachhaltige Finanzpolitik zu fördern. Durch diese Regelung sollen die öffentlichen Haushalte langfristig ausgeglichen werden und die Verschuldung begrenzt werden.
Die Schuldenbremse kann jedoch in Ausnahmefällen gelockert werden, wie beispielsweise bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. In solchen Fällen ist es den staatlichen Ebenen erlaubt, temporär vom ausgeglichenen Haushalt abzuweichen.
Die Umsetzung und Einhaltung der Schuldenbremse wird von unabhängigen Institutionen wie dem deutschen Stabilitätsrat und dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung überwacht. So sollen die Einhaltung der Regelungen und die langfristige Finanzdisziplin sichergestellt werden.
Ne Demek sitesindeki bilgiler kullanıcılar vasıtasıyla veya otomatik oluşturulmuştur. Buradaki bilgilerin doğru olduğu garanti edilmez. Düzeltilmesi gereken bilgi olduğunu düşünüyorsanız bizimle iletişime geçiniz. Her türlü görüş, destek ve önerileriniz için iletisim@nedemek.page